Mit dem neuen AVP finance planner gehen wir einem weiten Schritt. Und in einem kleinen Bereich musste deshalb die Datenerfassung neu geregelt werden. Diese Änderungen haben sich aus der Darstellung eines (Familien-)Haushaltes ergeben, weshalb Sie künftig z. B. die Wohnsituation und auch Fahrzeuge Ihrer Mandantinnen und Mandanten erfassen können. Das ging bisher auch, jedoch wurden Immobilien als Vermögensgegenstände eingegeben, also an einer anderen Stelle. Und Fahrzeuge waren relevant, sofern sie versichert werden sollten. Öffnen Sie also künftig eine Planung, die Sie im bisherigen AVP finance planner erfasst haben, so müssen Sie ab Januar 2023 zunächst ein paar kleinere Änderungen vornehmen.
Immobilien
Bitte erfassen Sie Immobilien so, wie dies der neue AVP finance planner ab Januar 2023 vorsieht. Die von Ihnen schon eingegebenen Immobilien einer vorhandenen Planung werden auf der Seite "Wohnen, Immobilien und Fahrzeuge" angezeigt. Sie müssen also keine Daten erneut erfassen. Aber bitte gehen Sie die Eingaben noch einmal durch und ergänzen Sie diese an den neuen Eingabestellen - z. B. Wert der Immobilie mit und ohne Grund, Eigentumsverhältnisse, Nutzungsart etc. Diese Änderungen werden automatisch in den Vermögensbestand übertragen. Die Ergänzung der Daten dauert also nur wenige Sekunden bis Minuten.
Fahrzeuge
Fahrzeuge, die Sie bisher schon eingegebenen haben, weil Sie diese z. B. bei Sachversicherungen berücksichtigen wollten, können aus technischen Gründen nicht vorab dargestellt werden. Bitte geben Sie diese eventuell neu ein und bestimmen Sie bspw. die Art von Fahrzeug, den Wert oder den Halter. Eventuell schon eingegebene Sachversicherungen wie z. B. eine Kfz-Versicherung können Sie dann im Modul Vermögenssicherung diesen Fahrzeugen zuordnen. Auch hier brauchen Sie nur wenige Sekunden für eine Aktualisierung.
Aber bitte denken Sie daran, dass Sie bei erstmaligen Öffnen einer bisher eingegebenen Planung ein paar ergänzende Angaben tätigen sollten. Und im Januar bieten wir hierfür zwei Webinare an!